Gemeinsame Erklärung gegen Softwarepatentierung
der hyperspace GmbH, Schortens:
Als kleines und mittelständisches Unternehmen betrachten wir mit Sorge, dass das Problem breiter Patentansprüche
auf Software nach wie vor nicht zufriedenstellend behandelt wird. Auch nach der überwältigenden Ablehnung der
"Richtlinie über die Patentierbarkeit computer-implementierter Erfindungen" [1] durch das EU-Parlament im Juli
2005 gibt es keine Bestrebungen, klare und wirksame Beschränkungen für Patente auf Software festzulegen.
Patente bieten uns keinerlei Vorteile bei der Nutzung und Erstellung von Software. Für die Softwareentwickler unter
uns ist das Urheberrecht die adäquate Schutzform für Ihre Werke. Patente, die sich auf Computerprogramme auswirken,
untergraben hingegen das Urheberrecht. Sie bedeuten für unsere Firmen erhebliche Nachteile in der Ausübung
unserer Geschäfte bis hin zur existenziellen Bedrohung:
- Das Europäische Patentamt (EPA) erteilt weiterhin fortlaufend Softwarepatente. Damit verstößt es gegen Wortlaut
und Geist bestehender Regelungen wie dem Deutschen Patentgesetz und dem Europäischen Patentübereinkommen.
Dies führt zu stetig wachsender Rechtsunsicherheit.
- Zuverlässige Softwarepatentrecherchen sind generell nicht leistbar. Die unbeabsichtigte Patentverletzung bei der
Entwicklung und Nutzung von Software ist daher unvermeidlich. Die Gefahr existenzbedrohender Patentstreitigkeiten
ist für uns unkalkulierbar.
- Open-Source-Entwicklung und -Nutzung ist mit der Patentierung von Software unvereinbar. Gerade für unsere
Unternehmen ist der Einsatz von Open-Source-Software jedoch unverzichtbar.
- Softwarepatente verteuern die Entwicklung von Software massiv und führen zur Monopolisierung. Die mittelständische
Prägung der Unternehmenslandschaft als wichtiger Standortvorteil Europas geht verloren.
- Wir fordern einen rechtlichen Rahmen, der Interpretationen ausschließt, nach denen Patente eine Wirkung auf
Computerprogramme entfalten können. Sinnvolle Ansätze existieren, z.B. die Vorschläge von Buzek/Rocard vom
Juni/Juli 2005 [2]. Ein solcher Rechtsrahmen muss eindeutig ausschließen, dass die zahllosen vom EPA erteilten
Softwarepatente rechtlich durchgesetzt werden können.
- Zudem müssen alle Vorgänge in der Europäischen Patentorganisation (EPO) einer unabhängigen demokratischen
Kontrolle unterworfen sein. Der Grundsatz der Gewaltenteilung muss auch im europäischen Patentsystem gelten.
Der EPO und ihren Beschäftigten dürfen daher keine Aufgaben innerhalb europäischer Rechtsprechungsorgane
übertragen werden.
- Nur mit einer soliden Basis vitaler kleiner und mittelständischer Unternehmen hat Europa die Chance, die Ziele der
Lissabon-Agenda [3] zu erreichen. Unsere Unternehmen sind unverzichtbarer Bestandteil der europäischen Wirtschaft
und tragende Säule des Arbeitsmarktes. Wir sind auf Rahmenbedingungen angewiesen, die unsere Kreativität
und Produktivität unterstützen statt sie zu behindern. Software braucht keinen Schutz durch Patente, sondern
einen Schutz vor Patenten.
Web-Links:
[1] http://register.consilium.eu.int/pdf/de/04/st09/st09713.de04.pdf
[2] http://www.europarl.europa.eu/registre/seance_pleniere/textes_deposes/rapports/2005/0207/amendements/P6_AMA(2005)0207(135-155)_DE.pdf
[3] http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressdata/de/ec/00100-r1.d0.htm
Hyperspace stimmt dieser Erklärung zu und unterstützt bereits seit 2004 entsprechende Aktionen wie z.B. www.patentfrei.de sowie die aktuelle Petition gegen Softwarepatente in der Europäischen Union.